Import und Export

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Import und Export

  • Export und BPM
    Wenn Sie ein niederländisches Fahrzeug kaufen, für das noch BPM anfällt, können wir diese bei einem Export ins Ausland (innerhalb der EU) zurückfordern. Sie zahlen diese BPM als Kaution an uns und erhalten sie zurück, sobald wir die BPM-Rückerstattung von der Steuerbehörde erhalten haben. Bitte beachten Sie: Diese BPM kann nur von uns zurückgefordert werden, wenn Sie uns rechtzeitig (maximal 10 Wochen nach dem Export) eine dauerhafte Zulassung aus Ihrem eigenen Land vorlegen. Sollten Sie uns die erforderlichen Dokumente nicht rechtzeitig vorlegen, können wir die BPM nicht zurückfordern und Sie erhalten Ihre Kaution nicht zurück.
  • Meinen Kauf exportieren
    Wenn Sie Ihr Fahrzeug exportieren möchten, kümmern wir uns um alle administrativen Angelegenheiten. Wir melden das Fahrzeug in Ihrem Namen als Käufer zum Export ab und senden Ihnen anschließend die Dokumente und die Fahrzeug-ID zu, mit denen die Registrierung vorgenommen werden kann. Für den Export außerhalb der EU erstellen wir Zolldokumente und können auch Exportkennzeichen liefern, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist fahrbereit und verfügt über eine gültige APK.
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